Wenn das Geld für die Bestattung fehlt

In Deutschland steht jedem Verstorbenen eine angemessene Beerdigung zu. Wo dafür das Geld fehlt, springt der Staat ein und übernimmt je nach finanzieller Situation der „Bestattungsverpflichteten“ einen entsprechenden Geldbetrag. In Köln gibt es dafür spezielle SachbearbeiterInnen, welche die Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten bearbeiten. Deren jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Familiennamens des Verstorbenen. Gesetzliche Grundlage des gesamten Verfahrens ist § 74 SGB XII. In der Regel ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich. In jedem Fall sollte aber eine telefonische Abstimmung erfolgen, bevor die Antragsformulare ausgefüllt werden. Dabei wird auch geklärt, welche Unterlagen insgesamt benötigt werden. Eine solche Abstimmung ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Bestattungspflichtige vorhanden sind. Eine Beratung dürfen Sie in aller Regel auch durch das beauftragte Bestattungsunternehmen erwarten, das sich aufgrund langjähriger Erfahrungen in aller Regel mit den Abläufen gut auskennt. Oft stimmen sich die zuständigen Sachbearbeiterinnen und das Bestattungsunternehmen direkt untereinander ab.

Mit Hilfe der Antragsformulare wird sorgfältig überprüft, wie hoch der Nachlass des Verstorbenen ist (Barvermögen, Girokonto, Sparverträge Wertpapiere, Fahrzeuge, Anspruch auf Sterbegeld usw.). Gibt es mehrere Bestattungspflichtige, haben alle in ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Einblick zu geben (Nettoeinkommen, Kindergeld, Zinseinnahmen, sonstige Einkünfte, Vermögen). Mitunter ist es aufgrund der Bestattungsfrist nicht möglich, die Unterlagen aller Verpflichteten rechtzeitig vor der Beerdigung beizubringen. In einem solchen Fall tritt die Stadt Köln in Vorleistung. Sie wird die entsprechenden Ausgaben aber von den Bestattungsverpflichteten zurückfordern, wenn deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse über der Grenze liegen, unterhalb derer die Stadt Köln die Beerdigungskosten übernimmt.

Die Stadt Köln hat mit der Bestatterinnung Köln eine Pauschale vereinbart, in der sämtliche Leistungen des Bestatters enthalten sind. Davon ausgenommen sind Überführungskosten, die über eine größere Entfernung als 50 km reichen (außerhalb Kölns). Die Pauschale beträgt 1465 € (Stand: Januar 2017). Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten anerkannt, die seitens der Friedhofsverwaltung und ggfs. zur Einäscherung fällig werden. Darüber hinausgehende Kosten (wie Grabstein, Grabplatte, Grabgestaltung) werden nicht übernommen. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass eine pflegefreie Grabstätte gewählt wird. Da die Friedhofsverwaltung die üblicherweise anfänglich angebrachten Holzkreuze nach einer gewissen Zeit abräumt, werden bei einer pflegefreien Grabstätte auch die Kosten für eine kleine Grabplatte übernommen, um das Grab dauerhaft namentlich zu kennzeichnen.

Zu den Bestattungsverpflichteten gehören:

  • Erbe/-in
  • nicht getrennt lebender / getrennt lebender / geschiedener unterhaltsverpflichteter Ehegatte eingetragener Lebenspartner
  • Mutter / Vater / Eltern
  • volljährige/s Kind/-er
  • volljährige/s Enkelkind/-er
  • Großmutter/-vater /-eltern
  • Geschwister des oder der Verstorbenen.

Im Regelfall sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sämtliche Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse und über die Höhe der Unterkunftskosten
  • Angaben zu Personalien & Adressen weiterer Verpflichteter.
  • Nachweis über Lebens- und / oder Sterbegeldversicherung des Verstorbenen
  • Nachweis über Höhe des Nachlasses (u.a. letzte Kontoauszüge, Sparbücher des Verstorbenen, KFZ Briefe usw.)
  • Witwenrentenbescheid und Rentenbescheid des Verstorbenen

Die Kölner Behörde händigt die gedruckten Antragsunterlagen ungern vorab aus um zu vermeiden, dass diese unvollständig abgegeben werden. Auch deswegen ist eine ausreichende vorherige telefonische Abstimmung so wichtig. Darüber hinaus müssen vorab die Antragsberechtigung der Hinterbliebenen und die Zuständigkeit der Stadt Köln geklärt werden. Es gibt nämlich auch Fälle, in denen die Stadt Köln nicht zuständig ist, obwohl Köln der Sterbeort ist.

Kontaktdaten: Amt f. Soziales u. Senioren Außenstelle Lindenthal, Aachener Str. 220 (Bürgeramt), 50931 Köln

Anfangsbuchstabe Verstorbener B, E, H, I, J, N, P, Sch, W:
Frau Nickstadt, Tel. 0221-221-93206 (Vertretung: Frau Meyeroltmanns (Mo-Do bis 12:00 h), Tel. 0221-221-93223)

Anfangsbuchstabe Verstorbener D, M, T, U
Frau Simmerer, Tel. 0221-221- 93204 (Stellvertretung Frau Proenca, Tel. 0221-221- 93278)
Anfangsbuchstabe Verstorbener C, L, R, St, V, Z

Frau Proenca, Tel. 0221-221- 93278 (Stellvertretung: Frau Simmerer, Tel. 0221-221- 93204)
Anfangsbuchstabe Verstorbener A, F, G, K, O, Q, S, X, Y

Frau Meyeroltmanns (Mo-Do bis 12:00 h), Tel. 0221-221-93223 (Stellvertretung: Frau Nickstadt, Tel. 0221-221-93206)

Diese Information (Stand Januar 2017) entstand nach Rücksprache und in Abstimmung mit der Grundsatzabteilung des Amtes für Soziales und Senioren. Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln. Fragen zu Bestattungskostenanträgen können an folgende Email gerichtet werden:  Sozialamt.Bestattungen@stadt-koeln.de

Hier können Sie diesen Text als PDF-Datei herunterladen:
Wenn-das-Geld-fuer-eine-Bestattung-fehlt-Seniorenvertretung-Koeln-Muelheim-2017