Normalerweise erhebt die Verbraucherberatung NRW für ihre Beratungen ein Entgelt. Durch eine Rückfrage wurden wir auf folgende Ausnahmen aufmerksam gemacht:
Eine Rechtsberatung durch die Beratungskräfte der Verbraucherzentrale wird entgeltbefreit angeboten, wenn der Ratsuchende lediglich über ein Einkommen auf Sozialhilfe-Niveau verfügt (z.B. ALGII-Empfänger, Inhaber eines Köln-Passes….). Ansonsten kostet die Beratung 9 € (plus Rechtsvertretung insgesamt 25€). Eine kostenlose Beratung durch Honorarrechtsanwälte der Verbraucherzentrale ist möglich, solange das Budget hierfür noch nicht ausgeschöpft ist, daher kann nur schwer eine allgemeine Aussage getroffen werden. Generell ist die Verbraucherberatung auf die Einnahmen durch Beratungsentgelte finanziell angewiesen, daher auch die inhaltliche Gestaltung der entsprechenden Flyer.
Hinweise auf öffentliche Vorträge, von denen viele auch kostenfrei sind, finden Sie unter folgendem Link: https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/koeln/veranstaltungen/713
Mit der “Verbraucherberatung im Quartier” bietet die Verbraucherzentrale NRW in Köln seit September 2015 neben der Beratung in der Innenstadt auch ein aufsuchendes, kostenloses Angebot an. Mit Mitteln des Landesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (seit 2015) und der Stadt Köln (seit 2017) hat die Verbraucherzentrale NRW die Möglichkeit, in strukturell benachteiligten Stadtteilen Verbraucherberatung anzubieten und Verbraucherinnen und Verbraucher direkt in ihrem Lebensumfeld zu unterstützen. Mit der aufsuchenden Verbraucherarbeit in Chorweiler/Seeberg-Nord/Blumenberg, Kalk/Humboldt-Gremberg und Höhenberg/Vingst erprobt die Verbraucherzentrale einen neuen Ansatz. Sie will Bürgerinnen und Bürgern, die den Weg in eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale aus Unkenntnis, finanziellen, physischen oder sozialen Gründen nicht selbst finden, vor Ort direkt eine wöchentliche Verbraucherberatung ohne Terminzwang anbieten.