Möglichkeiten des politischen Engagements

Wie jede andere Bürgerin und jeder andere Bürger dürfen sich die Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv im Wahlkampf beteiligen. Selbstverständlich bleiben auch alle anderen Rechte und Pflichten als Staatsbürgerin oder Staatsbürger erhalten.

Davon abzugrenzen ist die Tätigkeit als Seniorenvertreterin oder Seniorenvertreter (vgl. § 1 Absatz 3 der Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln). Demnach dürfen sich die Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter im Rahmen des Amtes nicht mit politischen Parteien oder Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerbern identifizieren – andernfalls wäre die Grenze zur unzulässigen Wahlbeeinflussung berührt.

(Auskunft von Peter Paulukat, Stadt Köln, an Dr. Herbert Mück am 27.03.2017)