
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Home/home_node.html
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist die erste fest finanzierte Einrichtung in Deutschland, die sich systematisch um den Wissensaufbau in Sachen Barrierefreiheit kümmert. Sie ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts am 27. Juli 2016 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See errichtet worden. Auf der oben genannten Internetseite finden Sie vielfältige Erläuterungen und Tipps zum Thema Barrierefreiheit.
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Das oben zu sehende Logo erhalten Geschäfte, die eine Liste von Prüfkriterien erfüllen, z.B.
- Ist der Zugang zum Geschäft barrierearm?
- Ist das Geschäft gut ausgeleuchtet?
- Sind mögliche Gefahrenquellen ausreichend markiert?
- Ist der Boden rutschfest und nicht spiegelnd?
- Sind die Gänge ausreichend breit und nicht verstellt?
- Sind die Preise und Auszeichnungen gut lesbar?
- Sind Beratung und Auszeichnung von hinreichender Qualität?
- Gibt es eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen?
Die Prüfung eines Geschäftes erfolgt durch einen Tester des Handelsverbands Deutschland (HD). Das Logo wird für drei Jahre verliehen, dann ist eine erneute Prüfung fällig. Der Standardfragebogen und ein Prüferhandbuch sind auf der Website einsehbar und können heruntergeladen werden.
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Eine Vielfalt von Hinweisen zu barrierefreier Information und Kommunikation finden Sie hier:
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Tipps zum Umgang mit hörbehinderten Personen hält folgende Seite für Sie bereit:
http://www.gehoerlosen-bund.de/images/stories/pdfs/dgb_flyer_dgp_dina5_final_web.pdf
Wie man Veranstaltungsräume barrierefrei gestaltet, erläutert folgender Text aus Niedersachsen:
http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Newsletter/2017/Checkliste.pdf