Steuererklärungen von Seniorinnen und Senioren

Es kommt immer wieder vor, dass ältere Menschen sich überfordert fühlen, ihre jährliche Steuererklärung abzugeben. Sie fragen sich, wer ihnen dabei helfen kann. In erster Linie werden dies Steuerberatungsbüros und Büros sog. Lohnsteuerhilfevereine sein. Während Steuerberatungsbüros ihre Leistungen nach der jeweiligen Gebührenordnung abrechnen, bezahlt man bei Lohnsteuervereinen einen Jahresbeitrag, in dem dann die meisten Beratungen inbegriffen sind. Die Höhe des Jahresbeitrags hängt von den aktuellen Einnahmen ab und wird oft auf der Internetseite des jeweiligen Vereins mitgeteilt. Wie schon der Name sagt, befassen sich „Lohnsteuervereine“ vor allem mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften. Wenn zusätzlich zu den Renten z.B. Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalanlagen erzielt werden, dürfen sie ebenfalls beraten, sofern solche Einnahmen insgesamt EUR 13.000 bzw. 26.000 (bei Verheirateten) nicht übersteigen. Dagegen dürfen sie nicht beraten, sofern auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Land- u. Forstw. vorhanden sind.

In der Regel haben die Vereine auch einen „Sozialtarif“. Manche Lohnsteuervereine nehmen eine Aufnahmegebühr, die manchmal für Rentner entfällt. Es lohnt sich, die Konditionen der Vereine zu vergleichen, da sich diese durchaus in der Höhe der geforderten Beiträge und Aufnahmegebühren unterscheiden können.

Rentner müssen dann Steuern zahlen, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte – das ist ein prozentualer Teil der bezogenen Rente – abzüglich außergewöhnlicher Belastungen und Sonderausgaben den Grundfreibetrag übersteigen. Für das Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag 9.000 Euro für Alleinstehende und 18.000 Euro für Verheiratete. Da die Renten oft erhöht werden, kann man von einem Jahr auf das nächste steuerpflichtig werden, sofern nicht der Grundfreibetrag in gleicher Höhe angehoben wird.

Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt jährlich die von ihr gezahlten Rentenbeträge an das Finanzamt. Ebenso teilt die Krankenversicherung die erhaltenen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge dem Finanzamt mit. DemFinanzamt sind also schon wesentliche Eckdaten bekannt, ohne dass man selbst tätig werden muss. Wenn man nur Rente bezieht, also keine weiteren Einkünfte hat, kann man daher davon ausgehen, dass man in einem solchen Fall vom Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden würde, wenn voraussichtlich Steuern zu zahlen wären. Man muss also vor allem dann selbst aktiv werden und die eigene Steuerpflicht prüfen oder prüfen lassen, wenn man zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte erzielt (wie z.B. aus Vermietung), die dem Finanzamt ja nicht bekannt sind.

Grundsätzlich sind auch die Finanzämter bereit und verpflichtet, Steuerpflichtigen Auskünfte zu erteilen. Zu einer „Beratung“ sind sie dagegen nicht verpflichtet. In einfach gelagerten Fällen (was oft der Fall sein wird) kann man alle Nachweise über Einkünfte zusammenfassen und sich beim Finanzamt erkundigen, ob man überhaupt steuerpflichtig ist (weil die Einkünfte relativ niedrig sind).

Manche Finanzämter bieten sogar öffentliche Veranstaltungen an, in denen sie Bürgern mit Auskünften und Informationen zur Verfügung stehen (siehe das Foto unten). Erkundigen Sie sich, ob eine entsprechende Veranstaltung in Ihrer Nähe geplant ist.

Fotografin: Seniorenvertreterin Irmgard Otto

Wer versuchen möchte, die oft nicht sehr umfangreiche Erklärung selbst abzugeben, dem helfen vielleicht folgende Möglichkeiten etwas weiter:

So kann man als Senior oder Seniorin seit kurzem ein Blatt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, welches das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtert:

https://www.steuerberaterscout.de/Magazin-Steuererklaerung-Antrag-fuer-Hilfe-fuer-Senioren-1466

Beim Bund der Steuerzahler kann man kostenlos eine Broschüre bestellen zum Thema „Steuererklärung für Senioren“ (siehe die Abbildung ganz oben auf dieser Seite):

https://www.steuerzahler.de/Broschueren-bestellen/1422b543/index.html

Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung für Rentner aus NRW findet man auch hier:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererklaerung-bei-rentern-und-pensionaeren

Die Stiftung Warentest hat sogar ein Buch zum Thema herausgegeben:

https://www.test.de/shop/steuern-recht/steuererklaerung-20172018-rentner-pensionaere-sp0494/

Sprechen Sie SeniorenNetzwerke oder Seniorenclubs in Ihrer Nähe darauf an, ob diese nicht einmal im Jahr eine Veranstaltung zum Thema „Steuern und Finanzen im Alter“ anbieten und dazu einen Referenten aus dem regional zuständigen Finanzamt einladen wollen.

Die Kölner Seniorenvertretung wird das Thema „Steuererklärungen von Rentnern“ jedenfalls weiterhin im Auge behalten und neuere Entwicklungen dazu hier an dieser Stelle veröffentlichen.

Viel Erfolg beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung!