Bis vor kurzem war in Köln sehr umstritten, ob Linienbusse der KVB verpflichtet sind, Personen in einem E-Scooter zu befördern. Ein im März 2017 veröffentlichter Erlass des zuständigen NRW-Ministeriums sorgt ab sofort für Klarheit: Wenn E-Scooter bestimmte Voraussetzungen erfüllen und der entsprechende Platz im Verkehrsmittel vorhanden ist, besteht eine Beförderungspflicht! Einzelheiten sind auf der Website des Ministeriums nachzulesen:
Busverkehr sowie Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach § 42,
§ 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im öffentlichen Perso-
nennahverkehr (ÖPNV); Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzender Person