Was sind die Hauptaufgaben einer Seniorenvertretung?

Die Seniorenvertretung im Stadtbezirk 9 (SVK 9) orientiert sich wie andere Seniorenvertretungen auch an ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 27 a GO NRW), die „spezifischen Interessen von Senioren“ zu vertreten. Sie ist aus einer demokratischen Persönlichkeitswahl hervorgegangen, an der sich alle Kölner Bürger ab dem 60. Lebensjahr beteiligen konnten. Sie unterscheidet sich damit rechtlich von den meisten anderen organisierten Interessengruppen unserer Gesellschaft und ähnelt in ihrer Legitimation derjenigen von Ratsmitgliedern sowie Landtags- und Bundestagsabgeordneten. Die 5 gewählten Seniorenvertreterinnen und –vertreter eines Stadtbezirks handeln ehrenamtlich, parteiunabhängig und überkonfessionell und sind lediglich ihrem Gewissen und dem Wählerauftrag verpflichtet. Nach § 1 der Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln (vom 15.03.2015) obliegen der Seniorenvertretung

  1. die Information und Beratung der eigenen Generation…mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbstständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten
  2. die Information der Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Seniorenhilfe und Seniorenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitarbeit in allen Lebensbereichen anzuregen
  3. die Wahrung der Interessen der eigenen Generation durch Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales und Senioren und den übrigen Dienststellen der Stadt Köln, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und sonstigen seniorenrelevanten Einrichtungen
  4. die Beratung von Rat und Verwaltung der Stadt Köln, Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstigen seniorenrelevanten Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen  über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation (Hervorhebungen durch den Verfasser der Website).

Lesen Sie bei Interesse hier weiter: Wie ist die Kölner Seniorenvertretung organisiert? (bitte anklicken)