Hausbusse von Seniorenheimen und Behindertenparkplätze

Kann ein Seniorenheim für einen „Hausbus“ einen personenunabhängigen „Behindertenparkausweis“ erhalten, um gehbeeinträchtigte Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam transportieren und das Auto auf einem „Behindertenparkplatz“ abstellen zu dürfen? Oder muss dafür zwangsläufig immer und ausnahmslos mindestens ein Transportierter einen entsprechenden Ausweis besitzen?

Diese Frage stellte ein Seniorenheim der Seniorenvertretung des Stadtbezirks 9. Wir leiteten die Frage an die Stadtverwaltung weiter und erhielten von dort prompt folgende Auskunft:

Parkausweise für Behindertenparkplätze sind personenbezogen und können nur dann erteilt werden , wenn die antragstellende Person die Voraussetzungen für die Parkerleichterungen erfüllt. Die entsprechenden Informationen liefert folgende Internetseite der Stadt Köln: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/parkausweis-fuer-behindertenparkplaetze. Für ein Fahrzeug / Hausbus eines Seniorenstiftes kann somit kein Parkausweis für Behindertenplätze ausgestellt werden.

Sofern eine berechtigte Bewohnerin bzw. Bewohner mit dem Kfz befördert wird, die / der im Besitz eines Schwerbehindertenparkausweises ist, kann das Fahrzeug unter sichtbarer Auslage des entsprechenden Parkausweises im Fahrzeug auch auf Behindertenparkplätze abgestellt werden.

Für Behindertenfahrzeuge von z.B. Pflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Seniorenstifte oder ähnliches kann zur An- und Abfahrt von älteren bzw. gehbehinderten Personen bei dringenden Arztbesuchen oder für die Dauer von Veranstaltungen für max. drei Stunden eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung erteilt werden. Diese berechtigt zum Parken während der Betreuung z.B. im eingeschränkten Haltverbot, an Parkscheinautomaten sowie auf Bewohnerparkplätzen.
Die jeweilige Einrichtung kann unter Vorlage der Kfz-Zulassungsbescheinigung eine gebührenfreie Ausnahmegenehmigung beantragen. Der Antrag kann direkt an das Amt für öffentliche Ordnung, z.Hd. Herrn Neumann, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln gesandt werden (Stand: Mai 2017). Herr Neumann ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Die Genehmigungen werden in der Regel für die Dauer eines Jahres erteilt. Weitere Informationen erhält man auf folgender Internetseite der Stadt Köln: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/parkerleichterungen-fuer-besondere-gruppen-schwerbehinderter