Fragen zur Bestattung

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Wer muss sich um eine Bestattung kümmern?

Zu Bestattung verpflichtet sind in folgender Reihenfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Wie schnell muss ich etwas unternehmen?

Bevor ein Mensch stirbt, kommt es mitunter auf jede Sekunde an, um vielleicht noch sein Leben zu retten. Nach dem Tod besteht jedoch kein Grund für Hektik mehr. Jetzt steht im Vordergrund, dass die Hinterbliebenen das oft Unglaubliche erst einmal erfassen und sich der neuen Situation bewusst werden. Auch gilt es, möglichst in Ruhe vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Verwandte, Freunde und Bekannte müssen nicht sofort verständigt werden, außer wenn es Ihnen wichtig ist, in den kommenden Stunden nicht alleine zu sein. Die Gesetze in Nordrhein-Westfalen gestatten es, dass ein Verstorbener noch 36 Stunden in seiner Wohnung verbleiben darf. Erst dann ist er in eine Leichenhalle bzw. zum Bestatter zu überführen. Daher ist es sogar möglich, dass ein im Krankenhaus Verstorbener noch einmal in seine Wohnung überführt und dort aufgebahrt werden darf. Im Bestattungsunternehmen besteht meistens die Möglichkeit, dort noch einmal oder erstmalig vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Auch die Verabschiedung kann daher in Ruhe und Würde geschehen. Auch Hinterbliebene, die erst später anreisen können, erhalten so Gelegenheit, den Verstorbenen noch einmal zu sehen. Die einzige Maßnahme, die sofort nach dem Tod eines Menschen zu veranlassen ist, besteht darin, „unverzüglich“ eine Leichenschau durch einen Arzt zu veranlassen. Wenn der Tod im Beisein eines Arztes (Notarztes) erfolgte, wird dieser im Fall eines offensichtlich natürlichen Todes meist eine Todesbescheinigung ausgestellt haben. Eine Sterbeurkunde ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes zu beantragen (was in aller Regel vom Bestatter übernommen wird). Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen vorgenommen werden. Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen. Auch für die Einhaltung dieser Fristen sorgt das Bestattungsunternehmen.

Was muss ich alles unternehmen?

Verständigen Sie weitere Angehörige und Freunde, die Sie bei der Bewältigung dessen unterstützen können, was jetzt ansteht. Die meisten nahen Angehörigen sind in einem so existentiellen Moment überfordert, an alles Wichtige zu denken oder gar Wirtschaftlichkeitserwägungen anzustellen. Ihr Handeln wird oft stark von Emotionen bestimmt. Daher ist es hilfreich, einen Angehörigen oder Freund als Berater an der Seite zu haben, der einen klaren Kopf bewahrt und sich nicht nur von Gefühlen leiten lässt. In aller Regel genügt es, innerhalb von 24 Stunden ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Dieses übernimmt dann für Sie (natürlich gegen einen entsprechenden Preis) fast alles Weitere (wie Überführung des Verstorbenen, Aufbahrung, Einsargung, Besorgen der Sterbeurkunden, Gestaltung und Verschicken von Todesanzeigen, Abwicklung der Formalitäten mit dem Friedhofsamt, Organisation von Trauerfeier und Beerdigung und vieles mehr). Für Sie selbst bleibt immer noch genug zu tun. Wenn Sie einer Kirchengemeinde angehören, können Sie auch diese um Unterstützung bitten. Sollte es Ihnen gut tun, sich mit der Abwicklung der zahlreichen Formalitäten von Ihren Emotionen etwas distanzieren und dadurch weiter „funktionieren“ zu können, können Sie selbstverständlich einen Großteil der anstehenden Aufgaben selbst übernehmen.

Wie finde ich einen Bestatter?

Manchmal ist es sinnvoll und hilfreich, sich im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zu erkundigen, ob jemand bereits gute Erfahrungen mit einem Bestattungsunternehmen gemacht hat und dieses empfehlen kann. Eine weitere Möglichkeit ist ein Blick in die lokalen „Gelben Seiten“, in denen Bestattungsunternehmen für sich werben. Heutzutage kann man sich besonders gut im Internet informieren, wo manche Bestatter auch ihre Angebote und Preise mitteilen. Einen ersten Überblick erhalten Sie z.B. auf der Internetseite der Bestatterinnung NRW: http://www.bestatter-nrw.de/de/bestattersuche. Dort sind allerdings keineswegs alle Geschäftsräume von Bestattern in Ihrer Nähe verzeichnet. Die meisten Bestatter sind telefonisch rund um die Uhr zu erreichen und werden Ihnen anbieten, zu Ihnen nach Hause zu kommen. Denken Sie daran, dass Bestatter Geschäftsleute sind, die sehr einfühlsam und kompetent beraten, letztendlich aber immer auch am Erhalt eines Auftrags interessiert sind. Scheuen Sie sich also nicht, sich auch noch von einem zweiten Bestattungsunternehmen beraten zu lassen.

Welche Wahlmöglichkeiten der Bestattung habe ich?

Auskunft darüber erhalten Sie vom beauftragten Bestattungsunternehmen oder durch die Friedhofssatzung der Stadt Köln, die Sie im Internet finden (siehe www.stadt-koeln.de, geben Sie dort in der Suchfunktion das Stichwort „Friedhofssatzung“ ein). Grundsätzlich können Sie frei wählen, auf welchem der 55 städtischen Friedhöfe bzw. auf welchem konfessionellen Friedhof Ihr Angehöriger bestattet werden soll. Auf allen städtischen Friedhöfen gelten die gleichen Gebühren. Bei konfessionellen Friedhöfen fallen andere Kosten an. Über die Bestattungsarten, die Kosten und die Gestaltungsmöglichkeiten von Gräbern informiert sehr ausführlich die Internetseite der Stadt Köln (www.stadt-koeln.de/sterbefall). Wenn es Ihre Zeit zulässt, können Sie sich auch das Faltblatt „Grabarten auf den Kölner Friedhöfen“ besorgen, das von der Stadt Köln kostenlos abgegeben wird (gruenflaechenamt@stadt-koeln.de). Darin finden Sie eine Übersicht über die Grabarten und die dazu anfallenden städtischen Gebühren sowie eine Übersichtskarte mit allen städtischen Friedhöfen. Sie können sich auch kostenlos durch die Stadt Köln beraten lassen: Tel. 0221-221-25108 oder 0221-221-25124. Je nach Art des Grabes kann man dessen Lage aus den vorhandenen freien Plätzen wählen (z.B. herkömmliche Sargbestattung) bzw. wird die Grabstätte der Reihe nach zugeteilt (Grabstätte ohne Pflegeverpflichtung). Die Gesamtkosten einer Bestattung reichen von 588,30 Euro (Sammelbeisetzung im Naturwald ohne Trauergäste) bis zu 2.720 Euro (Sargbestattung). Das Nutzungsrecht der Gräber wird in der Regel für die Dauer von 25 Jahren (manchmal 30 Jahren) vergeben.

Was mache ich, wenn das Geld für die Bestattung fehlt?

In diesem Fall können die Kosten in angemessenem Umfang von der Stadt Köln übernommen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie auf einem speziellen Merkblatt.